Beratungseinsatz
Beratungseinsatz

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie sich selber oder ein Angehöriger sie pflegt und somit Pflegegeld beziehen, sind in regelmäßigen Abständen sogenannte Beratungseinsätze vorgeschrieben. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Wir bieten Ihnen diese Beratungseinsätze kompetent und zuverlässig an.
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, um die Pflegesituation gemeinsam mit Ihnen zu besprechen. Dabei geben wir praktische Tipps, informieren über Entlastungsangebote und beantworten Ihre Fragen rund um die Pflege.
Pflichttermine im Überblick:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – für Sie entsteht kein Aufwand.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns – wir unterstützen Sie persönlich, verständlich und mit Herz.
Mein Tätigkeitsgebiet:
Erfahren Sie mehr über unsere Pflegeleistungen, dies ist nur ein kleiner Ausschnitt, denn ob es die Grundpflegerischen- oder die Ärtzliche verordneten Leistung sind, es gibt noch wesentlich mehr pflegerische Leistungen als oben aufgeführt die wir Ihnen anbieten können.
Vereinbaren Sie einfach Telefonisch einen Termin für weitere Informationen und offene Fragen Ihrerseits.
Telefon: +49 (0) 2445/8518719 / Mobil: 0176 830 860 38
